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Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB)



 
  1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten für alle Gastauf­nah­me­ver­träge, die zwischen der acor Hotel GmbH mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Liefe­rungen von der acor Hotel GmbH.

  1. RESERVIERUNGEN/ WEITERVERKAUF

Mit Abgabe einer Buchung über die Inter­net­seite der acor Hotel GmbH oder durch die vom Gast schrift­liche Bestä­tigung einer Buchung ist ein Beher­ber­gungs­vertrag zustande gekommen.

Diese Verein­barung, in Form einer Reser­vierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertrags­partner bindend (gemäß der entspre­chenden Buchungsrate und deren Stornie­rungs­mög­lichkeit). Es besteht kein Anspruch auf Inanspruch­nahme der Übernach­tungs­dienst­leistung in einem bestimmten Zimmer. Die acor Hotel GmbH behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reser­vierung bzw. verstreichen der Zahlungs­frist (bei Voraus­zah­lungen), die reser­vierten Zimmer ander­weitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das acor Hotel Heidelberg eine verbind­liche Buchungs- bzw. Reser­vie­rungs­nummer, auf ausdrück­lichen Wunsch auch eine schrift­liche Reser­vie­rungs­be­stä­tigung (E‑Mail).

Die acor Hotel GmbH behält sich das Recht vor, branchen­üb­liche Restrik­tionen wie Mindest­auf­ent­halte, Buchungs­ga­rantien oder Anzah­lungen für bestimmte Daten zu definieren.

Der Weiterverkauf/Vermietung und/oder die Weiter­ver­mittlung von gebuchten Apart­ments ist untersagt. Insbe­sondere ist die Weiter­ver­mittlung von Apart­ments und/oder Zimmer­kon­tin­genten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsäch­lichen Apart­ment­miet­preisen unzulässig. Die acor Hotel GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbe­sondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Apart­ments zu einem anderen als dem Beher­ber­gungs­zweck ist nicht gestattet.

  1. GARANTIERTE RESERVIERUNGEN, STORNOFRISTEN

Buchungen können Sie grund­sätzlich bis 15 Tage vor Anrei­se­datum über das gewünschte Buchungs­portal ändern. Für Rückfragen steht Ihnen das gewünschte Portal zur Verfügung. Sollten Sie bei uns direkt (Telefon/E‑Mail) bei uns gebucht haben, so nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Storno­be­din­gungen: Vorge­nommene Buchungen mit der Standardrate, können bis zu 14 Tage vor Anrei­se­datum kostenlos storniert werden. Frühbu­cher­raten (Early Booker) beinhalten keine Stornie­rungs­option. Der Gast ist angehalten sich im Vorfeld bei Direkt­bu­chungen und/oder Unklar­heiten bei der eigenen Buchung über die Stornie­rungs­be­din­gungen zu infor­mieren. Buchungen am selben Tag wie Anreise, können nicht kostenfrei storniert werden.

  1. VORAUSZAHLUNGEN DES ÜBERNACHTUNGSPREISES

Die Kredit­karte wird geprüft und dient als Sicherheit für Ihre Buchung. Das acor Hotel behält entspre­chend der Stornie­rungs­option und der Raten­po­litik der Buchungs­portale vor, die angegebene Kredit­karte des Gastes zu belasten. Insofern der Gast der acor Hotel GmbH nicht über eine andere Zahlungs­mo­da­lität infor­miert, wird davon ausge­gangen, dass eine Kredit­kar­ten­zahlung gewünscht ist.

  1. STEUERN/ GEBÜHREN/ ABGABEN

Die geltenden Preise sind Brutto­ge­samt­preise und beinhalten alle gesetz­lichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuern, Gebühren und Abgaben­sätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die acor Hotel GmbH vor, die Preise entspre­chend anzupassen.

  1. ZAHLUNGSMITTEL/ DIENSTLEISTUNGEN AUF SPÄTER ZU BEZAHLENDE RECHNUNGEN

Gültige Zahlungs­mittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte, Master Card, Visa Card und American Express in Euro. Die Abgabe von Dienst­leis­tungen auf später zu bezah­lende Rechnungen ist nicht Gegen­stand der Zahlungs­ver­ein­barung vom acor Hotel Heidelberg.

  1. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER APARTMENTS

Reser­vierte Apart­ments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anrei­se­tages, sowie bis 11.00 Uhr am Abrei­setag zur Verfügung.

  1. HAFTUNG DES GASTES, PAUSCHALIERUNG VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN DES HOTELS WEGEN DES VERLUSTES DES HOTELZIMMERSCHLÜSSELS

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm verur­sachten Schäden. Selbst verur­sachte Schäden an Zimmern, den Einrich­tungs­ge­gen­ständen und den sonstigen Räumlich­keiten des Hotels müssen vom Gast unver­züglich gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Auch sonst festge­stellte Beschä­di­gungen oder Funkti­ons­stö­rungen sind bitte ebenfalls unver­züglich dem Hotel zur Kenntnis zu bringen.

Liegt dem Hotel eine Kredit­karte zur Garantie vor, ist das Hotel berechtigt, diese im Falle eines entstan­denen Schadens sofort zu belasten. Dem Gast bleibt der Nachweis eines gerin­geren Schadens vorbehalten.

Für den Verlust oder die Beschä­digung des an den Gast ausge­hängten Schlüssel wird diesem eine Pauschale von 50,00€ in Rechnung gestellt. Die Übernachtung nicht angemel­deter Gäste ist im acor Hotel Heidelberg nicht erlaubt. Für jeden Fall der Zuwider­handlung ist der angemeldete Gast verpflichtet an das acor Hotel Heidelberg einen Schadens­ersatz in Höhe der entspre­chenden üblichen Kosten für eine zusätz­liche Perso­nen­be­legung des Apart­ments zu zahlen.

Die Durch­führung von Feier­lich­keiten jeglicher Form ist im acor Hotel Heidelberg strengstens verboten. Für jeden Fall der Zuwider­handlung ist von den angemel­deten Gästen an das acor Hotel Heidelberg ein pauschaler Schadens­ersatz in Höhe von 2.000€ zu zahlen.

  1. HAFTUNG VON BOARDINGWORLD HEIDELBERG

Das acor Hotel Heidelberg haftet für von ihm zu vertre­tende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das acor Hotel Heidelberg für sonstige Schäden, die auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung beruhen. Weiter­ge­hende Schadens­er­satz­an­sprüche sind, soweit in diesen AGB nicht ander­weitig geregelt/ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom acor Hotel Heidelberg auftreten, wird das acor Hotel bei Kenntnis oder auf unver­züg­liche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizu­tragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.